ab 1. Dezember 2021 gilt die 2Gplus- Regelung
geimpft oder genesen und mit Test bzw. mit Boosterimpfung


Verhalten auf und in den Sportanlagen bei der
Turnabteilung - TSV Friesen Hänigsen -

 Für die Ausübung jeglichen Sports in geschlossenen Räumen
gilt die 2Gplus- Regel - geimpft oder genesen mit einem negativen Test

Das Betreten der Turnhallen und die Sportausübung ist nur noch für geimpfte oder genesene Personen mit einem negativen Test möglich. Eine vom Verein beauftragte Person hat die entsprechenden Nachweise aktiv einzufordern.

Testbefreiung

Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung.

Optional ist 2G bei einer Begrenzung auf 10 qm je sporttreibende Person möglich.

Diese Regelung wird für die Ballspielhalle mit 960 qm angewendet. Zu keiner Zeit wird die Personenzahl von 60 in der Halle erreicht oder überschritten.

In der Zeit vom 24. Dezember 21 bis auf weiteres gilt in der Region Hannover die Warnstufe 3 .
Die Verschärfung der Regeln in diesem Zeitraum sind mit roter Schriftfarbe gekennzeichnet.

Maskenpflicht für alle zu jeder Zeit, ausgenommen während der Sportausübung.

Mund-Nasen-Bedeckung

Die Sportanlagen sind nur mit Mund/Nasenschutz zu betreten und zu verlassen.

- Außer beim Turnen oder im Sitzen ist ein FFP2-Mund-Nasenschutz von allen Personen zu tragen

Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche:

entfällt für Kinder unter 6 Jahren

bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend.

Maßnahmen zur Abstandsregelung

Zur Vermeidung von Kontakten zwischen den Gruppen bei An- und Abreise sind 15 Min. Abstände zwischen den Übungszeiten vorgesehen.

In der Schulturnhalle und im Gymnastikraum sind keine Zuschauer zugelassen.

In der Ballspielhalle nur vereinzelt für die Eltern, die ihre Kinder zum Turnen bringen oder vom Turnen abholen.

Die Sportausübung soll möglichst mit einem Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen erfolgen.

- Turnen gehört jedoch zu den Kontaktsportarten. -

Hygieneregeln

An den Hallentüren hängen Hinweisschilder, die auf die Maskenpflicht und auf die Abstandspflicht hinweisen.

Das Hygienekonzept ist dort ebenfalls ausgehängt.

Für alle gilt die „2G-Plus-Regel“ der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Dieses wird vor dem Einlass durch Helfer geprüft (Impfstatus + Testnachweis, ggf. Personalausweis).

Personen (Zuschauer und Turner), die die 2G-Plus-Regeln nicht erfüllen, werden nicht eingelassen.

Im Eingangsbereich stehen Handdesinfektionsmittelspender zur Nutzung bereit, sodass alle Personen beim Eintreten die Hände desinfizieren können.

Toiletten dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden. Hinweisschilder an der Toilettentür weisen darauf hin.

Nach Beendigung der Turnstunden wird der Sanitärbereich desinfiziert.

Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist auch nur für die vorgenannten Personengruppen und mit FFP2-Maske möglich.

Außer beim Turnen oder im Sitzen ist ein FFP2-Mund-Nasenschutz von allen Personen zu tragen.

Händewaschen oder Desinfizieren vor dem Training.

Desinfektion der benutzten Sportgeräten nach Gebrauch.

Bei vielen Sportgeräten (z.B. Bodenläufer, Barrenholme, Lederbezüge von Turnkästen, Sprungtische, Balken ,) wird generell von alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln abgeraten, da diese das Material der Geräte strapazieren und schädigen können. Stattdessen sind die Hände bei jedem Gerätewechsel zu waschen oder zu desinfizieren.

Die Turnhallen werden alle 20 Minuten für 5 Minuten und nach Ende der Turnstunde 15 Minuten stoß-gelüftet.

Vermeidung von Kontakten zwischen den Gruppen bei An- und Abreise durch eine 15 Min. Abstandsregelung zwischen den Übungszeiten.

In der Schulturnhalle und im Gymnastikraum sind keine Zuschauer zugelassen.

- in der Ballspielhalle max. 10 Personen, die ihre Kinder zum Turnen bringen oder vom Turnen abholen.

Kennzeichnung der Sitze durch Abkleben nach Schachbrettbelegung.

Außer beim Turnen oder im Sitzen ist ein FFP2-Mund-Nasenschutz zu tragen.

(bei Kinder und Jugendlichen im Alter von 6-14 Jahren reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske)

Bitte achtet darauf, dass die Maske Mund und Nase bedeckt.


Hygieneregeln für Sport im Freien

Für die Ausübung jeglichen Sports im Außenbereich gilt die 2G- Regel - geimpft oder genesen.

Die Sportanlagen sind wie bisher mit Mund/Naseschutz zu betreten und zu verlassen, diese sind nur beim Sporttreiben abzunehmen.

Abstand von 1,50 m einhalten - wenn immer es geht.

Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist erlaubt.
Jedoch nur für Geimpfte und Genesene!

Vermeidung von Kontakten zwischen den Gruppen bei An- und Abreise.

Zuschauer bei Sportveranstaltungen mit Einschränkungen (max. 25 Personen) erlaubt.

 

 

TSV FRIESEN HÄNIGSEN

Abteilung Turnen
Henighuser Straße 8
31311 Uetze / Hänigsen